Führerschein, Aufbauseminar,
Fahrprobe, Theorieunterricht
Lernen Sie unsere Dienstleistungen kennen.
Von A wie Antrieb bis Z wie Zündkerze.
Wir legen nicht nur viel Wert auf eine gute Fahrausbildung sondern wollen auch, dass Sie von Anfang an bestens informiert und mit einem guten Gefühl in unsere Fahrschule kommen. Deshalb erhalten Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen zu unserer Dienstleistungspalette.
Wir für euch:
- PKW/Motorrad
- LKW/Bus
- Aufbauseminare
- Grüne Welle / MPU
- Fahrprobe / Fahrverhaltensbeobachtungsfahrt
- „Crashkurs-Highspeed-Führerschein“
- Service
- Fahrrückmeldefahrten
B |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein |
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B96 |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein. |
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BE |
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Eingeschlossene Klasse: – |
B |
Theorie
Praxis
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B96 |
Theorie
Praxis
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BE |
Theorie
Praxis
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B |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen |
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B96 |
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung entfällt |
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BE |
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen |
B |
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B96 |
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BE |
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B |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
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B96 |
Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird) |
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BE |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
BB96BE |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Wer die Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben hat,
Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben,
Ob Sie mit dem „Autoführerschein auch Motorrad fahren dürfen“ , erfahren Sie hier … |
Mofa |
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig). Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. |
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AM |
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum. c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW. d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. |
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A1 |
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. |
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A2 |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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A |
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein. |
Mofa |
Theorie
Praxis
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AM |
Theorie
Praxis
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A1A2A |
Theorie
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis
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Mofa |
Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 20 Fragen ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden |
Praktische Prüfung entfällt
AM
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)
A1
A2
A
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praktische Prüfung ist abzulegen
- A1: Dauer mindestens 55 Minuten
- A2, A:
- Dauer mindestens 60 Minuten,
- bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
AMA1A2A |
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
Mofa |
Biometrisches Passbild | |
AMA1A2A |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Mofa |
Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h fahren:
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AM |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Als Kleinkrafträder gelten auch
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A1 |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Begrenzung der bbH Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1. Klassen 3/4 „alt“ Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
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A2 |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
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A |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
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C1 |
LEICHTERE LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM. NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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C1E |
LEICHTERE LASTZÜGE
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM, b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM. Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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C |
SCHWERE LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM. NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen. Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein. |
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CE |
SCHWERE LASTZÜGE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM. Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein. |
C1 |
Theorie
Praxis
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C1E |
Keine Theorieausbildung
Praxis
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C |
Theorie
Praxis
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CE |
Theorie
Praxis
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C1 |
Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden |
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
C1E
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
C
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 37 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
CE
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
C1C1ECCE |
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
C1C1ECCE |
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
C1C1ECCE |
Befristung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt. Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird. Befristung des Führerscheindokuments
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 noch haben:
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E sind und
Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier … |
D1 |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein. |
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D1E |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein. |
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D |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein. |
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DE |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein. |
D1 |
Theorie
Praxis
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D |
Theorie
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- 6 Doppelstunden Grundstoff
- nur B: 18 Doppelstunden Zusatzstoff
- C1: 12 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 8 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
- bis 2 Jahre
45 Grundausbildung / 22 Überland / 14 Autobahn / 8 Dunkelheit (Fahrstunden)
- > als 2 Jahre
33 Grundausbildung / 12 Überland / 8 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden)
- bis 2 Jahre
- bei Vorbesitz von Klasse C
- bis 2 Jahre
14 Grundausbildung / 16 Überland / 8 Autobahn / 6 Dunkelheit (Fahrstunden)
- > als 2 Jahre
7 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden)
- bis 2 Jahre
- bei Vorbesitz von Klasse D1
- 20 Grundausbildung / 5 Überland / 5 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden)
D1E
DE
Theorie
- Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
- 4 Fahrstunden Grundausbildung
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
D1 |
Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 35 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden |
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
D1E
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
D
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 40 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
DE
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
D1D1EDDE |
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D1D1EDDE |
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
D1D1EDDE |
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier … |
L |
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. |
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T |
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Sie müssen mindestens
alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein |
L |
Theorie
Praxis
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T |
Theorie
Praxis
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L |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung entfällt |
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T |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 60 Minuten |
L |
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
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T |
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
LT |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
LT |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt. |
Häufig gestellte Fragen
Personalausweis und das Geld für die Anmeldung. Falls du unter 18 bist, bitten wir dich einen Elternteil mitzubringen.
Ja. Wir nehmen sowohl Bargeld als auch alle gängigen EC-Karten. Wir nehmen keine Kreditkarten.
Ja natürlich. Sehr gerne kannst du jemanden zur Anmeldung oder Fahrstunde mitbringen.
Ja. Wir bieten Möglichkeiten der Finanzierung an. Frag einfach bei der Anmeldung nach den Konditionen.
Wir bieten dir die Möglichkeit, z.B. während der Ferien, deinen Führerschein der Klasse B in 14-Tagen (Theorie und Praxis) zu erwerben.
Wenn du das Lernprogramm durchgearbeitet und die Vorprüfung bei uns bestanden hast kannst du dich für die Theorieprüfung anmelden.
Einen Monat vor dem erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse.
Die Preise variieren je nach Führerscheinklasse. Die Kosten für eine Fahrerlaubnis sind abhängig von Vorkenntnissen und des individuellen Lernfortschritts.
Ja.
Die Fahrprüfung startet beim TÜV Nord in Moers-Hülsdonk. In der Regel fahren wir dich jedoch von der Fahrschule zum TÜV.
Vereinbare ein persönliches Gespräch oder ruf einfach an.