Führerschein, Aufbauseminar,

Fahrprobe, Theorieunterricht

Lernen Sie unsere Dienstleistungen kennen.

Von A wie Antrieb bis Z wie Zündkerze.

Wir legen nicht nur viel Wert auf eine gute Fahrausbildung sondern wollen auch, dass Sie von Anfang an bestens informiert und mit einem guten Gefühl in unsere Fahrschule kommen. Deshalb erhalten Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen zu unserer Dienstleistungspalette.

Wir für euch:

  • PKW/Motorrad
  • LKW/Bus
  • Aufbauseminare
  • Grüne Welle / MPU
  • Fahrprobe / Fahrverhaltensbeobachtungsfahrt
  • „Crashkurs-Highspeed-Führerschein“
  • Service
  • Fahrrückmeldefahrten
Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
und
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
    Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.

BE

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: –
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

B

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

B96

Theorie

  • 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis

  • Praktische Übungen 220 Minuten (ca. 3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)

BE

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?

B

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

B96

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung entfällt

BE

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Außerdem ist zu beachten:

B

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

B96

  • Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.

BE

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
  • Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

B

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs,
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

B96

Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

(nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)

BE

Biometrisches Passbild, Sehtest, Nachweis
über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes:

B

B96

BE

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

Wer die Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben hat, 

  • darf auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger) führen. Als Nachweis dieser Berechtigung erhält man bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat, 

  • darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zGM des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
  • darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes) fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert).

Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben,

  • bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt. Dabei werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.
  • bekommen Sie auf Antrag beim Umtausch außerdem:
    • die Klasse T, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
    • Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3). Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 12.000 kg fahren. Die zGM des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie ein hausärztliches Zeugnis  über Ihren Gesundheitszustand und ein augenärztliches Zeugnis über Ihr Sehvermögen vorlegen.
      Bitte beachten: Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen, dürfen Sie ab Ihrem 50. Geburtstag keine Kombinationen mehr fahren, deren zGM größer ist als 12.000 kg.
  • werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.

Ob Sie mit dem „Autoführerschein auch Motorrad fahren dürfen“ , erfahren Sie hier …

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

Mofa

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

AM

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
Eingeschlossene Klasse:

A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
Eingeschlossene Klasse: AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Mofa

Theorie

  • 6 Doppelstunden
    in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
    Oder:
    Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis

  • 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

AM

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

A1

A2

A

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?

Mofa

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

AM

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)

 

A1

A2

A

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • A1: Dauer mindestens 55 Minuten
  • A2, A:
    • Dauer mindestens 60 Minuten,
    • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Außerdem ist zu beachten:

AM

A1

A2

A

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

Mofa

Biometrisches Passbild

AM

A1

A2

A

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes:

Mofa

Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h fahren:

  • wer vor dem 01.04.1965 geboren ist;
  • wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

AM

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Als Kleinkrafträder gelten auch

  • Krafträder mit max. 50 cm3 Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

A1

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Begrenzung der bbH Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.

Klassen 3/4 „alt“ Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

A2

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

A

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

C1

LEICHTERE LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse:
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

C1E

LEICHTERE LASTZÜGE

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

C

SCHWERE LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1

CE

SCHWERE LASTZÜGE

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

C1

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
    (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden2)

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • C1: 3 Überland /Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
      Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

C1E

Keine Theorieausbildung

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
      Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

C

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
    (bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden)

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
      Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

CE

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
      Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Welche Prüfung muss ich machen?

C1

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

C1E

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

C

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 37 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

CE

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Außerdem ist zu beachten:

C1

C1E

C

CE

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

C1

C1E

C

CE

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes

C1

C1E

C

CE

Befristung der Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 noch haben:

  • dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.

Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:

  • dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird dabei auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Geburtstag keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen C/CE mehr fahren.

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E sind und

  • diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erteilt wurde:
    • Sie dürfen nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
    • Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird dann auf 5 Jahre befristet.
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen C1/C1E mehr fahren.
  • diese zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde:
    • Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E wurde ursprünglich bis zu Ihrem 50. Geburtstag befristet. Aufgrund einer Rechtsänderung wurde Ihre Fahrerlaubnis rückwirkend auf eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren befristet. Das bedeutet, dass Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E – auch wenn dies nicht im Führerschein vermerkt ist – 5 Jahre nach der Erteilung erlöschen.
    • Wenn Sie nicht rechtzeitig vor diesem Datum (5 Jahre nach der Erteilung) eine Verlängerung beantragen, dürfen Sie ab dem Tag des Erlöschens bis zu einer eventuellen Neuerteilung keine Fahrzeuge der Klassen C1/C1E mehr fahren
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Beim Umtausch und bei jeder Verlängerung wird Ihre Fahrerlaubnis erneut für 5 Jahre befristet

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier …

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen:

D1E

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Eingeschlossene Klasse: BE

D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: D1

DE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

D1

Theorie

  • bei Vorbesitz von Klasse B
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
    • bis 2 Jahre
      41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit (Fahrstunden)
    • > als 2 Jahre
      16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)
  • bei Vorbesitz von Klasse C
    • bis 2 Jahre
      8 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)
    • > als 2 Jahre
      6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit (Fahrstunden)

D

Theorie

  • bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • nur B: 18 Doppelstunden Zusatzstoff
  • C1: 12 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 8 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
    • bis 2 Jahre
      45 Grundausbildung / 22 Überland / 14 Autobahn / 8 Dunkelheit (Fahrstunden)
    • > als 2 Jahre
      33 Grundausbildung / 12 Überland / 8 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden)
  • bei Vorbesitz von Klasse C
    • bis 2 Jahre
      14 Grundausbildung / 16 Überland / 8 Autobahn / 6 Dunkelheit (Fahrstunden)
    • > als 2 Jahre
      7 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden)
  • bei Vorbesitz von Klasse D1
    • 20 Grundausbildung / 5 Überland / 5 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden)

D1E

DE

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?

D1

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 35 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

D1E

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

D

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 40 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

DE

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Außerdem ist zu beachten:

D1

D1E

D

DE

  • Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizufügen sind:

D1

D1E

D

DE

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes

D1

D1E

D

DE

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier …

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse:

T

a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Sie müssen mindestens

  • 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
  • 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h

alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

L

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Keine praktische Ausbildung erforderlich

T

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss ich machen?

L

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

T

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11  Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

Außerdem ist zu beachten:

L

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.

T

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizufügen sind:

L

T

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes

L

T

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich alles zur Anmeldung mitbringen?

Personalausweis und das Geld für die Anmeldung. Falls du unter 18 bist, bitten wir dich einen Elternteil mitzubringen.

Kann ich bei euch mit Karte zahlen?

Ja. Wir nehmen sowohl Bargeld als auch alle gängigen EC-Karten. Wir nehmen keine Kreditkarten.

Darf ich eine Begleitung mitbringen?

Ja natürlich. Sehr gerne kannst du jemanden zur Anmeldung oder Fahrstunde mitbringen.

Kann ich meinen Führerschein bei euch finanzieren?

Ja. Wir bieten Möglichkeiten der Finanzierung an. Frag einfach bei der Anmeldung nach den Konditionen.

Was ist ein Intensivkurs?

Wir bieten dir die Möglichkeit, z.B. während der Ferien, deinen Führerschein der Klasse B in 14-Tagen (Theorie und Praxis) zu erwerben.

Welche Vorraussetzungen gibt es für die Theorieprüfung?

Wenn du das Lernprogramm durchgearbeitet und die Vorprüfung bei uns bestanden hast kannst du dich für die Theorieprüfung anmelden.

Wann kann ich die Fahrprüfung ablegen?

Einen Monat vor dem erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse.

Was kostet der Führerschein?

Die Preise variieren je nach Führerscheinklasse. Die Kosten für eine Fahrerlaubnis sind abhängig von Vorkenntnissen und des individuellen Lernfortschritts.

Kann ich auch auf einem Automatik-KFZ ausgebildet werden?

Ja.

Wo findet die Fahrprüfung statt?

Die Fahrprüfung startet beim TÜV Nord in Moers-Hülsdonk. In der Regel fahren wir dich jedoch von der Fahrschule zum TÜV.

Ich habe eine Frage die hier nicht steht. Was nun?

Vereinbare ein persönliches Gespräch oder ruf einfach an.

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